neu: Pflegehilfsmittel aus Ihrer Apotheke
Pflegebedürftige Kundinnen und Kunden mit einem anerkannten Pflegegrad haben einen gesetzlichen Anspruch, sich monatlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von max. 42 Euro zur Verfügung stellen zu lassen. Unsere Apotheke hält diese Mittel für sie bereit und rechnet die Kosten auf der Basis von §40 SGB XI mit der Pflegekasse ab.
Zu diesen Pflegehilfsmitteln zählen insbesondere Mundschutz, Desinfektionsmittel für Hände und Oberflächen, Bettschutzeinlagen und Einmalhandschuhe.
Wir beraten Sie gern und helfen bei der Antragstellung.